Energieeinsparverordnung

Energetische Anforderungen an den Gebäudeneubau - Die Energieeinsparverordnung (EnEV)

Vorwort
Diese Information richtet sich an Personen, die einen Neubau planen oder eine Komplettsanierung eines Bestandsgebäudes vornehmen möchten und an die Fernwärmeversorgung Pattonville angeschlossen sind oder werden.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV)
Die "Energieeinsparverordnung vom 24. Juli 2007 (BGBI. I S. 1519), die durch die Verordnung vom 29.April 2009 (BGBI. I S. 954) geändert worden ist" stellt folgende Anforderungen an den Neubau:
Als energetischer Mindeststandard gilt der Heiz-Energieverbrauch eines Niedrigenergiehauses. Als Nachweisgröße dient der Jahres-Primärenergiebedarf eines Gebäudes, der in Abhängigkeit vom Verhältnis der wärme übertragenden Umfassungsfläche und dem beheizten Gebäudevolumen begrenzt ist.

Primärenergiefaktoren fP
Nach der EnEV wird der Primärenergiebedarf mit den vor gelagerten Prozessschritten Förderungen, Aufbereitung und Transport der Energieträger berücksichtigt.
In Wohngebieten mit Fernwärmenetzen ist in der Regel die Fernwärme als Primärenergieträger zur Beheizung bzw. Warmwasserbereitung in Gebäuden eingesetzt. Der Primärenergiefaktor eines Fernwärmenetzes ist im wesentlichen abhängig vom eingesetzten Energieträger (z. B. Erdgas, Biomasse), der Art der Wärmeerzeugung (z. B. Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung) sowie der Erzeugungsstruktur.

Qualität der Wärme
In Anlehnung an §7, Ziffer 3, EEWärmeG stammt die von der PEW gelieferte Wärme in Summe zu mindestens 50 Prozent aus Erneuerbaren Energien, Abwärme oder KWK-Anlagen. Die Wärme hat einen Primärenergiefaktor nach FW 309-1 von maximal fP=0,29.
Die PEW steht nicht dafür ein, dass die Bauherren die Voraussetzungen der KfW-Förderprogramme erfüllen.

Bescheinigung über die energetische Bewertung nach FW 309-1 zum Download.

Bescheinigung über den Erneuerbaren Anteil nach FW 309-1 zum Download

Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarf
Die Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarf sind durch den Anhang 1 der EnEV vorgegeben. Einfluss auf den maximalen Jahres-Primärenergiebedarf haben das Verhältnis der wärme übertragenden Umfassungsfläche mit dem beheizten Gebäudevolumen sowie die Art der Trinkwasserbereitung (elektrisch oder fossil, zentral oder dezentral).

Tatsächlicher Jahres-Primärenergiebedarf
Regelt "Energieausweis" gemäß den §§16 ff. EnEV

Quellennachweis
Normen können über den Beuth-Verlag bezogen werden:

Beuth Verlag GmbH
Burggrafenstraße 6
10787 Berlin
Telefon 030 2601-0
Telefax 030 2601-1260
www.beuth.de

Die EnEV ist z. B. abrufbar unter:
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/enev_2007/gesamt.pdf